Mit den vorliegenden Veröffentlichung
der „Kernbotschaften“ von Marpingen,
soll einer endgültigen Entscheidung der röm.
kath. Kirche nicht vorgegriffen werden.

Der Beschluss der Kongregation für die
Verbreitung des Glaubens
(A.A.S. Nr. 58/16 vom 19 Dezember 1966), der die Verordnung 1399 (abs. 5)
und 2318 abschafft, wurde von S. H. Paul VI
am 14. Oktober 1966 genehmigt.
Dem Willen S. H. gemäß, wurde er dann
veröffentlicht und deshalb:

"Ist es nicht länger verboten Schreiben über
neue Erscheinungen, Enthüllungen, Visionen, Weissagungen und Wunder, ohne eine
Imprimatur zu verbreiten."
Das Vatikanische Konzil hat das
Informationsrecht anerkannt und nach
dem 15. November 1966 gelten die genannten Verordnungen nicht mehr
(Katholische Dokumentation Nr. 1488, S. 327)


und

"Seine Heiligkeit Papst Paul VI. hat am 14. Oktober 1966 das Dekret der Heiligen Kongregation für die Verbreitung des Glaubens bestätigt (Nr. 58/59 A.A.S.), das die Erlaubnis zur Veröffentlichung von Schriften erteilt, die sich auf übernatürliche Erscheinungen beziehen, auch wenn das "Nihil obstat" der kirchlichen Autorität nicht vorhanden ist. Mit der vorliegenden Veröffentlichung soll in keiner Weise dem Urteil der Kirche vorgegriffen werden."
3.  Brief des Bischofs an den Ortspfarrer vom 14.12.2005

Herrn Pfarrer Leo Hofmann
Katholisches Pfarramt Maria Himmelfahrt
Kirchberg 10
66646 Marpingen

Sehr geehrter Herr Pfarrer Hofmann,
lieber Mitbruder,

nach intensiver Prüfung durch eine von mir berufene Kommission habe ich
im Dekret vom 13.12.2005 festges¬tellt, dass die Übernatürlichkeit
der behaupteten Ereignisse nicht feststeht. Deshalb bleibt es bei der
Anordnung von Bischof Dr. Hermann Josef Spital vom August 1999, (...)

Marpingen ist seit vielen Jahrhunderten ein Ort der Marienverehrung.
Der "Härtelwald" ist vor über 100 Jahren eine Stätte des Gebetes
und der Verehrung der seligsten Jungfrau und
Gottesmutter Maria geworden. Das soll auch so bleiben.
Deshalb ist es mir ein Anliegen, der großen Zahl der Besucherinnen
und Besucher der Gebetsstätte Härtelwald die nötige seelsorgerliche
Zuwendung zu geben.
-
Es ist ein Gütezeichen einer marianischen Gebetsstätte, dass sie nicht
bei der Verehrung der Gottesmutter stehen bleibt, sondern die Beterinnen
und Beter zu Christus führt: „Was er euch sagt, das tut!" (Joh 2,5).
Maria will uns mütterlich begleiten und helfen,
Christus zu finden und auf sein Wort zu hören.
-
In der Feier der Eucharistie wird uns die Frohe Botschaft
unserer Erlösung verkündet und wirklich geschenkt.
Im Sakrament der Buße und der Versöhnung begegnen die Menschen
in der Not ihrer Sündhaftigkeit und Unvollkommenheit
der barmherzigen Liebe des Vaters. Beim Beten des Rosenkranzes
betrachten wir, von Maria angeleitet und geführt, die unergründlichen
Geheimnisse der Menschwerdung, des Leidens und Sterbens sowie
der Auferstehung und Verherrlichung Jesu Christi, deren erlösende Kraft
in Maria schon voll wirksam geworden ist. Und immer lädt die Gebetsstätte
zum persönlichen stillen Gebet ein. Auch die Marpinger Gebetsstätte kann
so vielen Menschen helfen, im Heiligen Geist
durch Christus zum Vater zu gehen.
-
Eine Gebetsstätte wie der Härtelwald ist deshalb ein wichtiger Ort
im Gesamtgefüge einer Diözese. Ohne solche Orte wäre die Kirche
ärmer und das Glaubensleben kälter und unfruchtbarer.
Hier kommen Herz und Gemüt zu ihrem Recht. Auf diesem Hintergrund
wird auch der besorgte Hinweis des Zweiten Vatikanischen Konzils
im Blick auf die Marienverehrung verständlich, dass die „wahre Andacht
weder in unfruchtbarem und vorübergehendem Gefühl noch in
irgendwelcher Leichtgläubigkeit besteht". Bei der Betrachtung der
einzigartigen Würde der Gottesmutter sei falsche Übertreibung ebenso
zu meiden wie intellektuelle Geistesenge (Lumen gentium, 67).
Auf der Grundlage der Aussagen des Zweiten Vati¬kanischen Konzils
(Lumen gentium, 52-69) haben die Päpste Paul VI. und Johannes Paul II.
in mehreren Lehrschreiben (bes. Marialis cultus vom 02.02.1974
und Redemptoris Mater vom 25.03.1987) die Grundsätze
einer biblisch begründeten und in der Tradition verwurzelten
Marienverehrung dargelegt, die für eine gute marianische Spiritualität
unverzichtbar sind.
-
Ich vertraue Ihnen, lieber Mitbruder, die Verantwortung für die Gebetsstätte
Härtelwald an und bitte Sie, zusammen mit Ihren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern alle, die dort beten wollen, pastoral zu begleiten.
-
An der derzeitigen Praxis der Wortgottesdienste, Andachten und
Gebetszeiten kann angeknüpft werden. Die Eucharistiefeiern sollen wie
bisher in der Pfarrkirche Maria Himmelfahrt in Marpingen stattfinden.
-
Ich danke Ihnen und allen Gemeindemitgliedern für Ihren
bisherigen Einsatz. Ich bitte alle Beterinnen und Beter in Marpingen,
dass sie in ihre Gebete neben ihren eigenen Anliegen auch die
der Weltkirche, sowie insbesondere den geistlichen Weg der Erneuerung
unserer Diözese einbeziehen.
-
Für Ihr pastorales Wirken und für die Ihnen anvertraute Gemeinde
erbitte ich den Segen des dreifaltigen Gottes.
-
Mit herzlichen Grüßen und im Gebet verbunden, Ihr

+ Dr. Reinhard Marx
Bischof von Trier
1. Das Dekret des H.H. Diözesbischofs
    zu den Ereignissen in Marpingen

                      "Es steht nicht fest,
                      dass den Ereignissen in Marpingen
                      aus den Jahren 1876 und 1999
                      ein übernatürlicher Charakter zukommt.

                      Es bestehen schwerwiegende Gründe,
                      die es nicht erlauben,
                      sie als übernatürliches Geschehen anzuerkennen.“

                      Trier, den 13.12.2005

                      + Dr. Reinhard Marx
                      
Bischof von Trier

                      Werner Rössel
                      Kanzler der Kurie

2. Erläuterung zum Verständnis des bischöflichen Dekretes
(Theologischer Kommentar von Pfarrer i.R. H.M.G.)

Das Dekret unseres H.H. Bischofs über Marpingen benutzt jene Sätze,
die in solchen Fällen in der Kirche üblich sind.
Es sind drei und sie lauten in Latein:

1. Constat de non supra naturalitate.
2. Non Constat de supra naturalitate.
3. Constat de supra naturalitate.

Das heißt auf Deutsch:
Satz 1: Die Nichtübernatürlichkeit steht fest.
Satz 2: Die Übernatürlichkeit steht nicht fest.
Satz 3: Die Übernatürlichkeit steht fest.

Das Dekret hat die zweite Form gewählt.

"Die Übernatürlichkeit steht nicht fest."

Das haben Viele - auch die Medien - so verstanden, als ob es heiße,
Marpingen ist als unecht bezeichnet worden.
In Wirklichkeit bedeutet es aber nur, im gegenwärtigen Zeitpunkt kann weder bewiesen werden, dass Marpingen rein natürlich, noch dass es bestimmt übernatürlich ist.
Der Satz lässt also alles offen, eingeschlossen die Frage :
Ja, wie ist denn Marpingen nun zu erklären?
Dazu hat der H.H. Bischof bereits Stellung bezogen.
Ein Moderator sagte: ... die Kritiker unterstellen den "Seherinnen"
immer eine Inszenierung. Und der Bischof antwortete :
So kann ich das nicht bestätigen, denn dann müsste
ich es beweisen können.

Weil zurzeit also weder das eine noch das andere feststeht,
folgt daraus, dass man weder das eine noch das andere behaupten darf
und darf deshalb die „Botschaften" nicht als übernatürlich bezeichnen
und in kirchlichen Räumen nicht verbreiten.
Es ändert sich also da nichts, doch drückt der H.H. Bischof
seine Freude aus über die in Marpingen zunehmende
Marienverehrung durch die Menschen die dort hinpilgern.

In dem veröffentlichten Brief an den Pastor von Marpingen
hat unser H.H. Bischof geschrieben :

"Eine Gebetstätte wie der 'Härtelwald' ist ein wichtiger Ort
im Gesamtgefüge einer Diözese. Ohne solche Orte wäre
die Kircheärmer und das Glaubensleben kälter und unfruchtbar."
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